Allgemeine Geschäftsbedingungen DW Custom Covers 2020

Sitz der Gesellschaft: Groningen | KvK nr 87010976 | BTW nr.: NL864175802B01

Artikel 1. Allgemeines/Geltung

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.2 Sofern der Käufer Kaufmann ist, gelten unsere AGBs auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne, dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.

1.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpfichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.

Artikel 2. Vertragsabschluß

2.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die jeweiligen Preise verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

Artikel 3. Angebote/Preise/Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden von uns nicht angenommen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.2 Kein Skonto.

3.3 Der Käufer kann wegen einer Gegenforderung, die nicht unstreitig ist oder nicht von uns anerkannt ist oder nicht rechtskräftig festgestellt ist, nicht gegenüber seiner Kaufpreiszahlungsverpfichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach ist er in soweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4 Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf eines von diesem angegebenes Bank- oder Postbankkonto erfolgen.

3.5 Sofern der Käufer keine anderslautende Bestimmung trift, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.6 Kosten, die durch nachträgliche Änderung (Nach vorliegender Vorlage bzw. Vorlagen) auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.

Artikel 4. Lieferzeit

4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Zudem kann sich die Lieferzeit aufgrund unvorhergesehener Ereignisse verlängern.

4.2 Geraten wir in Verzug, so ist unsere Haftung für einen Verzögerungsschaden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4.3 Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspficht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpfichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.

4.4 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist jederzeit in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.6 Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstoferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

Artikel 5. Gefahrübergang/Versand/Verpackungskosten

5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Artikel 6. Gewährleistung

6.1 Der Käufer hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschafenheit zu untersuchen. Ofensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Die in Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte, Ausstattung, Leistungsfähigkeit, Strombedarf etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschafenheitsangaben. Sie begründen keine Beschafenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Wir behalten uns Abweichungen vor. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.

6.2 Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.

6.3 Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:
Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir lediglich zur Beseitigung des Mangels verpfichtet. Das Recht zur mangelfreien Lieferung bleibt uns jedoch vorbehalten. Uns ist zur Mangelbeseitigung bzw. Nachlieferung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Wird uns diese verweigert, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Der Käufer ist erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zur Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche auf Schadenersatz richten sich nach Zifer 6.7. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst nach mindestens zweimaligem Nacherfüllungsversuch vor. Die Verpfichtung des Bestellers zur Mängelrüge in der Frist nach Zifer 6.1 besteht nach jeder Nacherfüllung.

6.4 Ansprüche des Käufers gegen uns wegen einer Verletzung der Pficht zur mangelfreien Lieferung verjähren bei einem Verkauf neu hergestellter Gegenstände an einen Unternehmer sowie bei dem Verkauf gebrauchter Waren an einen Verbraucher in einem Jahr seit Übergabe der Lieferung. Die Haftung für die Verletzung der Pficht zur mangelfreien Lieferung bei einem Verkauf gebrauchter Gegenstände an Unternehmer ist, mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz, ausgeschlossen; die Haftung auf Schadenersatz richtet sich in diesen Fällen nach Zifer.

6.5 Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und Verjährungsfristen im Falle des Unternehmerrückgrifs bzw. eines Verbrauchsgüterkaufs bleiben hiervon unberührt.

6.6 Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einfüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Haftung.

6.7 Mängelrügen berechtigen den Käufer nur dann dazu, den Kaufpreis zurückzuhalten, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten bestehen oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.8 Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines schuldhaften Verhaltens gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie ein Anspruch

auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden des Bestellers bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die wir zu vertreten haben. Bei einfach fahrlässigen Pfichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pficht handelt oder die Pfichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

6.9 Ausgeschlossen ist außerdem das Recht des Bestellers zum Rücktritt, sofern der Rücktrittsgrund nicht vom Lieferanten zu vertreten und nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache begründet ist.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag vor.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpfichtungen ist.

7.3 Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befndet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehrerer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befndet, seinen Zahlungsverpfichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröfnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns her ausgibt und dem Schuldner die Abtretung bekannt gibt.

7.4 Ist der Vertragspartner Kaufmann bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu ihm unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt sein sollte.

7.5 Wir sind verpfichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt uns.

Artikel 8. Urheberrechte

8.1 Der Besteller versichert, dass ihm im Falle der Übertragung von Arbeiten an einem Werk an uns, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, das Urheberrecht an diesem Werk zusteht. Er stellt uns somit jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder sonstigen Schutzrechtes frei. Mit der Eigentumsübertragung an einem von uns gefertigten Werkstück – Original oder Vervielfältigungsstück – wird das Urheberrecht nicht übertragen.

8.2 An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen und anderen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

Artikel 9. Gerichtsstand/Rechtswahl/Schriftform

9.1 Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öfentlichen Rechts oder öfentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Groningen, NL ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.

9.2 Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Niederlande.

9.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.